MietWatch

Kappungsgrenze nach Stadt: Wo gelten 15 % statt 20 %?

Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 % steigen — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Hier finden Sie 58 Städte mit abgesenkter Kappungsgrenze, jeweils mit eigener Detailseite und kostenlosem Prüfer.

Kuratierte Momentaufnahme, Stand Anfang 2026 — ohne Gewähr. Die Landesverordnungen sind befristet und ändern sich regelmäßig; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Verordnung des Bundeslandes.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Schleswig-Holstein

Thüringen

Ihre Stadt ist nicht dabei?

Dann gilt voraussichtlich die allgemeine 20-%-Grenze — sicher ist das aber nicht, denn die Verordnungen ändern sich. Der Prüfer rechnet für unbekannte Orte automatisch beide Szenarien (15 % und 20 %) vor.

Mieterhöhung jetzt prüfen

Häufige Fragen zur Kappungsgrenze

Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) begrenzt Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete: Die Kaltmiete darf innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 % steigen — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Bundesländer per Verordnung ausweisen, nur um 15 %.
Woher weiß ich, ob meine Stadt die 15-%-Grenze hat?
Die Bundesländer weisen die Gebiete per Kappungsgrenzen- bzw. Mieterschutzverordnung aus, meist befristet. Diese Seite listet die bekanntesten Städte als kuratierte Momentaufnahme — maßgeblich ist immer die aktuelle Verordnung Ihres Bundeslandes.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Neuvermietung?
Nein. Die Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis (§ 558 BGB). Für Neu- und Wiedervermietung greift in vielen dieser Städte stattdessen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB): höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mehr Hintergrund: Kappungsgrenze Berlin · Wann ist eine Mieterhöhung zulässig? · Mietpreisbremse