Kappungsgrenze in Potsdam: 15 %
Potsdam liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Statt der allgemeinen 20 % gilt hier die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, Verordnung des Landes Brandenburg). Die Kaltmiete darf bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von 3 Jahren also um höchstens 15 % steigen.
- Kappungsgrenze
- 15 %
- in 3 Jahren · § 558 Abs. 3 BGB
- Mietpreisbremse
- Ja
- Neu-/Wiedervermietung · § 556d BGB
- Bundesland
- Brandenburg
- Landesverordnung, befristet
Kuratierte Momentaufnahme, Stand Anfang 2026 — ohne Gewähr. Die Landesverordnungen ändern sich regelmäßig; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Verordnung des Landes Brandenburg.
Beispielrechnung für Potsdam
Betrug Ihre Kaltmiete vor drei Jahren 1.000 €, darf sie in Potsdam in diesem Zeitraum auf höchstens 1.150 € steigen (1.000 € × 1,15) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel hinaus. Auch mehrere kleine Erhöhungen zählen zusammengerechnet.
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Häufige Fragen — Mieterhöhung in Potsdam
- Wie stark darf die Miete in Potsdam steigen?
- In Potsdam gilt nach der Kappungsgrenzen- bzw. Mieterschutzverordnung des Landes Brandenburg die abgesenkte Kappungsgrenze: Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) darf die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15 % steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Gilt in Potsdam die Mietpreisbremse?
- Ja — nach unserer kuratierten Liste (Stand Anfang 2026, ohne Gewähr) gilt in Potsdam die Mietpreisbremse (§ 556d BGB): Bei Neu- und Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Ausnahmen: Neubau ab Oktober 2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete).
- Was kann ich tun, wenn die Erhöhung über der Kappungsgrenze liegt?
- Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Sie zustimmen — aber nur, soweit sie zulässig ist. Liegt die geforderte Miete über der 15-%-Grenze (oder über der ortsüblichen Vergleichsmiete), können Sie die Zustimmung insoweit verweigern. Lassen Sie das Erhöhungsverlangen im Zweifel von einem Mieterverein oder einer Anwältin/einem Anwalt für Mietrecht prüfen.
- Woher bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Potsdam?
- Maßgeblich ist in der Regel der Mietspiegel: Suchen Sie nach „Mietspiegel Potsdam“ auf der offiziellen Website Ihrer Stadt. Den €/m²-Wert für Ihre Wohnung können Sie oben im Prüfer unter „Genauer prüfen“ eintragen — dann rechnet der Prüfer auch die Vergleichsmieten-Grenze mit.
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