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Kappungsgrenze in Ulm: 15 %

Ulm liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Statt der allgemeinen 20 % gilt hier die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, Verordnung des Landes Baden-Württemberg). Die Kaltmiete darf bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von 3 Jahren also um höchstens 15 % steigen.

Kappungsgrenze
15 %
in 3 Jahren · § 558 Abs. 3 BGB
Mietpreisbremse
Ja
Neu-/Wiedervermietung · § 556d BGB
Bundesland
Baden-Württemberg
Landesverordnung, befristet

Kuratierte Momentaufnahme, Stand Anfang 2026 — ohne Gewähr. Die Landesverordnungen ändern sich regelmäßig; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Beispielrechnung für Ulm

Betrug Ihre Kaltmiete vor drei Jahren 1.000 €, darf sie in Ulm in diesem Zeitraum auf höchstens 1.150 € steigen (1.000 € × 1,15) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel hinaus. Auch mehrere kleine Erhöhungen zählen zusammengerechnet.

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Häufige Fragen — Mieterhöhung in Ulm

Wie stark darf die Miete in Ulm steigen?
In Ulm gilt nach der Kappungsgrenzen- bzw. Mieterschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg die abgesenkte Kappungsgrenze: Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) darf die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15 % steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Gilt in Ulm die Mietpreisbremse?
Ja — nach unserer kuratierten Liste (Stand Anfang 2026, ohne Gewähr) gilt in Ulm die Mietpreisbremse (§ 556d BGB): Bei Neu- und Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Ausnahmen: Neubau ab Oktober 2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete).
Was kann ich tun, wenn die Erhöhung über der Kappungsgrenze liegt?
Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Sie zustimmen — aber nur, soweit sie zulässig ist. Liegt die geforderte Miete über der 15-%-Grenze (oder über der ortsüblichen Vergleichsmiete), können Sie die Zustimmung insoweit verweigern. Lassen Sie das Erhöhungsverlangen im Zweifel von einem Mieterverein oder einer Anwältin/einem Anwalt für Mietrecht prüfen.
Woher bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Ulm?
Maßgeblich ist in der Regel der Mietspiegel: Suchen Sie nach „Mietspiegel Ulm“ auf der offiziellen Website Ihrer Stadt. Den €/m²-Wert für Ihre Wohnung können Sie oben im Prüfer unter „Genauer prüfen“ eintragen — dann rechnet der Prüfer auch die Vergleichsmieten-Grenze mit.

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