Mieterhöhung prüfen
Der kostenlose Rechner gleicht Ihre Mieterhöhung mit den gesetzlichen Grenzen ab: Kappungsgrenze (20 %, in >50 Städten nur 15 %), Jahressperrfrist und — mit Mietspiegelwert — der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ergebnis in 60 Sekunden, mit Paragraphen-Bezug.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
- Welche Daten brauche ich für die Prüfung?
- Ihre aktuelle Kaltmiete, die neu geforderte Kaltmiete, den Wohnort und das Datum der letzten Erhöhung bzw. des Einzugs. Optional machen Mietspiegelwert (€/m²) und die Kaltmiete von vor 3 Jahren das Ergebnis noch genauer.
- Was ist die Kappungsgrenze?
- Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) begrenzt Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete: maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren — in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin, München oder Hamburg nur 15 %.
- Was bedeutet die Jahressperrfrist?
- Eine Erhöhung nach § 558 BGB darf frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung (oder dem Einzug) verlangt werden. Die erhöhte Miete wird frühestens 15 Monate nach diesem Zeitpunkt fällig.
- Werden meine Daten gespeichert?
- Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht an unsere Server übertragen.
Mehr Hintergrund: Kappungsgrenze in Ihrer Stadt · Wann ist eine Mieterhöhung zulässig? · Kappungsgrenze Berlin · Mietpreisbremse