MietWatch

Modernisierungsumlage prüfen

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter jährlich 8 % der Kosten auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) — gedeckelt durch die Kappung von 2–3 €/m² in 6 Jahren. Der kostenlose Rechner sagt Ihnen, wie viel zulässig ist und ob die geforderte Erhöhung darüber liegt.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser.

Häufige Fragen zur Modernisierungsumlage

Wie viel darf der Vermieter nach einer Modernisierung umlegen?
Höchstens 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB, für Maßnahmen ab 2019). Vorher abzuziehen sind ersparte Instandhaltungskosten und öffentliche Fördermittel (§ 559a BGB).
Was ist die Kappung der Modernisierungsumlage?
Innerhalb von 6 Jahren darf die Monatsmiete durch Modernisierung um höchstens 3,00 €/m² steigen — bei einer Ausgangsmiete unter 7,00 €/m² nur um 2,00 €/m² (§ 559 Abs. 3a BGB). Diese Grenze gilt zusätzlich zur 8-%-Rechnung.
Zählt die Modernisierungsumlage zur Kappungsgrenze des § 558 BGB?
Nein. Die 15-/20-%-Kappungsgrenze gilt nur für Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) hat ihre eigene Kappung von 2–3 €/m² in 6 Jahren.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht an unsere Server übertragen.

Mehr Hintergrund: Mieterhöhung prüfen (§ 558) · Nebenkosten-Check · Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?