Modernisierungsumlage prüfen
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter jährlich 8 % der Kosten auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) — gedeckelt durch die Kappung von 2–3 €/m² in 6 Jahren. Der kostenlose Rechner sagt Ihnen, wie viel zulässig ist und ob die geforderte Erhöhung darüber liegt.
Häufige Fragen zur Modernisierungsumlage
- Wie viel darf der Vermieter nach einer Modernisierung umlegen?
- Höchstens 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB, für Maßnahmen ab 2019). Vorher abzuziehen sind ersparte Instandhaltungskosten und öffentliche Fördermittel (§ 559a BGB).
- Was ist die Kappung der Modernisierungsumlage?
- Innerhalb von 6 Jahren darf die Monatsmiete durch Modernisierung um höchstens 3,00 €/m² steigen — bei einer Ausgangsmiete unter 7,00 €/m² nur um 2,00 €/m² (§ 559 Abs. 3a BGB). Diese Grenze gilt zusätzlich zur 8-%-Rechnung.
- Zählt die Modernisierungsumlage zur Kappungsgrenze des § 558 BGB?
- Nein. Die 15-/20-%-Kappungsgrenze gilt nur für Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) hat ihre eigene Kappung von 2–3 €/m² in 6 Jahren.
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